Was Art. 4 KI-VO verlangt
Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, „Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen“, dass Personal und weitere Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen. Der Wortlaut nennt vier Bezugspunkte, die bei der Bemessung zu berücksichtigen sind: technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung – jeweils bezogen auf den konkreten Einsatzkontext des Systems und auf die Personen oder Personengruppen, bei denen es eingesetzt wird.
Damit ist die Norm bewusst kontextabhängig formuliert: Es gibt keinen fixen Stundenkatalog oder ein vorgeschriebenes Zertifikat. Was „ausreichend“ ist, hängt davon ab, wer mit welchem System in welcher Rolle arbeitet – eine Person, die ein Hochrisiko-System im Personalbereich konfiguriert, braucht ein anderes Kompetenzniveau als jemand, der ein Chatbot-Frontend im Kundenservice bedient.
Seit wann die Pflicht gilt
Art. 4 zählt zu den Vorschriften, die bereits seit dem 02.02.2025 anwendbar sind – zusammen mit den Verboten aus Art. 5. Das ist relevant, weil der „Digital Omnibus on AI“ zahlreiche andere Fristen der KI-VO verschoben hat: Die Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III gelten inzwischen erst ab dem 02.12.2027, Hochrisiko-Systeme über Anhang-I-Produktrecht erst ab dem 02.08.2028, und die Transparenzpflichten aus Art. 50 greifen ab dem 02.08.2026 (mit Schonfrist bis 02.12.2026 für bereits in Verkehr gebrachte Systeme). Keine dieser Verschiebungen betrifft Art. 4. Die Pflicht zur KI-Kompetenz läuft unverändert seit Februar 2025 – unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen aktuell überhaupt Hochrisiko-Systeme oder transparenzpflichtige Systeme betreibt.
Das heißt konkret: Wer argumentiert, man könne mit dem Kompetenzaufbau warten, bis die eigenen Systeme unter die verschobenen Hochrisiko- oder Transparenzregime fallen, verkennt, dass Art. 4 bereits gilt – für jedes KI-System, das im Unternehmen betrieben oder genutzt wird, nicht nur für Hochrisiko-Anwendungen.
Was das in der Praxis bedeutet
Die Formulierung „ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag“ handeln, erfasst nicht nur festangestellte Mitarbeitende, sondern auch externe Dienstleister, Freelancer oder Konzerngesellschaften, soweit sie im Auftrag des Betreibers oder Anbieters KI-Systeme bedienen oder betreiben. Die Pflicht trifft damit sowohl die Fachabteilung, die ein System täglich nutzt, als auch die IT, die es administriert, und die Führungsebene, die über den Einsatz entscheidet.
Praktisch heißt das: Es braucht eine Zuordnung, welche Rolle welches System auf welche Weise berührt, und darauf aufbauend ein Schulungskonzept, das technische Grundlagen (Wie funktioniert das System grob? Welche Grenzen und Fehlerquellen hat es?), rechtliche Grundlagen (Welche Pflichten aus der KI-VO betreffen die eigene Rolle?) und den konkreten Einsatzkontext abdeckt. Der Gesetzestext verlangt kein bestimmtes Format – Inhouse-Schulung, E-Learning oder externe Weiterbildung sind alle denkbar, solange die Maßnahme dem tatsächlichen Risiko und der Rolle der Person angemessen ist.
Typische Lücken
In der Praxis zeigen sich wiederkehrende Muster: Unternehmen schulen häufig nur die IT- oder Data-Science-Teams, die Systeme entwickeln oder konfigurieren – aber nicht die Fachanwender, die im Alltag mit den Ausgaben arbeiten und Entscheidungen darauf stützen. Ebenso fehlt oft eine Differenzierung nach Einsatzkontext: Eine einmalige generische „KI-Schulung“ für alle Mitarbeitenden erfüllt die Anforderung „Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen“ in der Regel nicht, wenn Personalauswahl, Kreditvergabe und interne Textgenerierung völlig unterschiedliche Risiken und Kompetenzbedarfe mit sich bringen.
Eine weitere häufige Lücke: Die Pflicht wird nicht dokumentiert. Ohne Nachweis, wer wann zu welchem System geschult wurde, lässt sich im Zweifel nicht belegen, dass „nach besten Kräften“ sichergestellt wurde, dass ausreichende Kompetenz vorhanden ist. Auch externe Personen, die im Auftrag des Unternehmens Systeme betreiben, werden in vielen Konzepten schlicht vergessen.
Wie Sie einsteigen
Bevor Sie ein Schulungskonzept aufsetzen, sollten Sie wissen, welche KI-Systeme in Ihrem Unternehmen überhaupt im Einsatz sind, welche Rollen damit arbeiten und wie diese Systeme regulatorisch einzuordnen sind. Mit dem kostenlosen Risiko-Check unter /einstufung erhalten Sie einen ersten strukturierten Überblick, der als Grundlage für die Zuordnung von KI-Kompetenz-Maßnahmen nach Art. 4 dienen kann.