EU AI Act · Anhang III
Hochrisiko-KI nach Anhang III: Sind Sie betroffen?
Ob die strengen Pflichten des EU AI Act ab dem 2. August 2026 für Sie gelten, hängt an einer Frage: Fällt Ihr KI-System in eine der Hochrisiko-Kategorien? Dieser Leitfaden erklärt die vier Risikoklassen, die acht Bereiche des Anhang III und die wichtige Ausnahme des Art. 6 Abs. 3.
Die vier Risikoklassen
Verboten
Praktiken nach Art. 5 (z. B. Social Scoring, manipulative KI) — seit Februar 2025 untersagt.
Hochrisiko
Anhang III oder Sicherheitsbauteil regulierter Produkte — der volle Pflichtenkatalog ab 2. Aug 2026.
Begrenztes Risiko
Transparenzpflichten nach Art. 50 (z. B. Chatbots, KI-generierte Inhalte kennzeichnen).
Minimales Risiko
Der Großteil der KI (z. B. Spamfilter) — keine besonderen Pflichten aus dem AI Act.
Die acht Hochrisiko-Bereiche nach Anhang III
- Biometrie — Fernidentifizierung, biometrische Kategorisierung, Emotionserkennung.
- Kritische Infrastruktur — KI als Sicherheitskomponente in Verkehr, Wasser, Gas, Strom.
- Bildung — Zugang, Bewertung, Prüfungsüberwachung.
- Beschäftigung — Bewerberauswahl, Beförderung, Kündigung, Leistungsbewertung.
- Wesentliche Dienste — Kreditwürdigkeit, Sozialleistungen, Risikobewertung von Versicherungen.
- Strafverfolgung — Risikobewertungen, Beweiswürdigung, Profiling.
- Migration & Asyl — Grenzkontrolle, Antragsprüfung.
- Justiz & Demokratie — Unterstützung von Gerichten, Beeinflussung von Wahlen.
Die Ausnahme: Art. 6 Abs. 3
Ein System im Anhang-III-Bereich ist nicht automatisch hochriskant. Nach Art. 6 Abs. 3 entfällt die Einstufung, wenn das System kein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte darstellt — etwa weil es nur eine eng umrissene Verfahrensaufgabe erfüllt oder ein menschliches Ergebnis lediglich verbessert. Diese Ausnahme muss dokumentiert werden und gilt nie, wenn das System Profiling betreibt.
Und General-Purpose AI (GPAI)?
Basismodelle (z. B. große Sprachmodelle) folgen einem eigenen Regime (Art. 51 ff.) mit Transparenz- und, bei systemischem Risiko, zusätzlichen Pflichten seit August 2025. Wer ein GPAI-Modell in ein Anhang-III-System einbaut, bleibt für die Hochrisiko-Pflichten verantwortlich.
Häufige Fragen
Ist jeder Chatbot hochriskant?
Zählt HR-Software mit KI als hochriskant?
Gilt das auch für zugekaufte KI?
Fachliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Normverweise: Verordnung (EU) 2024/1689.